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Diplom Finanzwirt (FH) René Giloy Steuerberater 0671 970435-0

Steuerberater für Simmern

Steuerberatung für Betriebe und Praxen in Simmern

Steuerliche und wirtschaftliche Betreuung für Betriebe, Praxen und Freiberufler aus Simmern. Die Kanzlei sitzt 45 Kilometer talwärts in Bad Kreuznach und ist für den Hunsrück digital, am Telefon und im Haus erreichbar.

René Giloy im dunklen Sakko und weißem Hemd, freigestellte Aufnahme
Diplom Finanzwirt (FH) René Giloy Steuerberater & Inhaber
Was wir für Sie tun

Drei Felder, ein Anspruch

Für Betriebe, Praxen und Freiberufler in Simmern und im Rhein-Hunsrück-Kreis. Vom laufenden Jahr bis zu den Entscheidungen, die darüber hinausreichen.

Hände an einer Tastatur, daneben Telefon und Bildschirm

Steuerberatung

Das Fundament. Ihre Auswertung erhalten Sie nach jeder Buchhaltungserstellung, nicht erst auf Nachfrage.

  • Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen
  • Betriebliche und private Steuererklärungen
  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
Besprechung am Tisch, zwei Tassen und Unterlagen davor

Wirtschaftsberatung

Zahlen sind Entscheidungsgrundlage und nicht nur Rückblick. Wo ein Betrieb an wenigen großen Aufträgen hängt, entscheidet die Vorschau über mehr als der Jahresabschluss.

  • Investitionen und Rentabilität
  • Finanzierung und Bankgespräch
  • Rechtsform und Struktur
Übergabe eines Telefonhörers am Besprechungstisch

Niederlassung und Praxisübernahme

Wer übernimmt oder sich niederlässt, trifft die größte wirtschaftliche Entscheidung seines Berufslebens. Wir rechnen sie durch, bevor die Unterschrift fällt.

  • Kaufpreis und Ertrag im Verhältnis
  • Aufteilung und Abschreibung
  • Liquidität der ersten zwölf Monate
Entfernung
Rund 45 Kilometer über die A61 und die B50 auf den Hunsrück
Fahrzeit
Etwa 40 Minuten, bei Winterwetter auch länger
Anfahrt
Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe der Kanzlei
Erreichbarkeit
Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden, kein Sprachdialogsystem

Was Simmern wirtschaftlich prägt

Simmern ist Kreisstadt für eine Fläche, auf der mehr Wald und Acker liegt als Stadt. Das prägt die Betriebe: Handwerk in allen Gewerken, Bauunternehmen, Zimmereien, Land- und Forstwirtschaft, dazu Verwaltung, Schulen und die medizinische Versorgung eines weiten Umlands.

Auffällig ist, wie viele Betriebe hier über den eigenen Kreis hinaus arbeiten. Ein Dachdecker aus dem Hunsrück baut ebenso in Koblenz wie im Nahetal, und ein Zimmereibetrieb liefert dorthin, wo der Auftrag ist. Damit sind Bauleistungen an andere Unternehmer der Normalfall und nicht die Ausnahme, und genau dort liegt die häufigste umsatzsteuerliche Fehlerquelle.

Der zweite Punkt ist die Fläche. Wo Grundstücke groß und Erträge klein sind, sind Nutzungsentgelte für Wind- oder Funkanlagen für manchen Betrieb inzwischen eine relevante Einnahme geworden. Steuerlich ist die Zuordnung dieser Zahlungen keine Nebensache.

Womit Mandanten aus Simmern zu uns kommen

Sie haben eine Rechnung an einen Generalunternehmer geschrieben und wissen nicht, ob Umsatzsteuer draufgehört. Der Auftraggeber sagt das eine, der Kollege auf der Baustelle das andere, und beide sind sich sicher.

Ihre Freistellungsbescheinigung ist abgelaufen, ohne dass es jemand bemerkt hat. Jetzt behält der Auftraggeber 15 Prozent ein, und das Geld fehlt genau in dem Monat, in dem die Löhne fällig sind.

Sie bewirtschaften Flächen und haben eine Fläche für eine Anlage verpachtet. Die Zahlungen laufen seit Jahren, aber wo sie steuerlich hingehören und was das für den Betrieb insgesamt bedeutet, hat nie jemand sauber eingeordnet.

Alle drei Fälle haben eines gemeinsam: Sie kosten kein Vermögen, wenn man sie früh klärt, und sie werden teuer, wenn eine Prüfung sie aufgreift.

Zusammenarbeit

So beginnt die Zusammenarbeit

  1. Erstgespräch

    Etwa eine Stunde, unverbindlich, per Video, telefonisch oder in der Kanzlei. Wir klären, worum es geht, was Sie erwarten und ob wir zusammenpassen. Wenn ich nicht der Richtige bin, sage ich das im Gespräch.

  2. Unterlagen sichten

    Wir sehen uns an, was vorliegt. Kommen Sie von einer anderen Kanzlei, stimmen wir die Übergabe der Unterlagen und Datenbestände dort ab. Diesen Teil übernehmen wir.

  3. Einrichten

    Wir legen fest, wie Belege zu uns kommen, digital oder in Papierform, und wer Ihre Ansprechpartnerin für die laufende Buchhaltung ist. Bei Baubetrieben gehört an diese Stelle die Frage, wie Freistellungsbescheinigungen verwaltet werden.

  4. Laufende Betreuung

    Auswertung nach jeder Buchhaltungserstellung, Abschluss und Erklärungen fristgerecht, einmal im Jahr das Gespräch über Rückblick und Ausblick. Steht eine Entscheidung an, warten wir damit nicht bis zum Jahresende.

René Giloy im Sakko vor dunklem Hintergrund
Wer Sie berät

Seit 35 Jahren im steuerberatenden Beruf

Ich bin Diplom Finanzwirt (FH) René Giloy, Steuerberater, bestellt 1997. Die Kanzlei habe ich 2002 gegründet, seit 2006 hat sie ihren Sitz in Bad Kreuznach. Seit 35 Jahren begleite ich Unternehmen und Selbständige, seit 30 Jahren Praxen aus den Heilberufen.

Angefangen habe ich nicht im Hörsaal, sondern mit einer Ausbildung zum Industriekaufmann. Erst danach kam das Studium zum Diplom-Finanzwirt in der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz, anschließend Jahre als Sachbearbeiter und in der Betriebsprüfung, nebenher vorübergehend als Dozent.

Gerade bei Bauleistungen zahlt sich die Zeit in der Prüfung aus. Die Fälle, die dort auffallen, sind selten böse gemeint, sondern fast immer eine falsch eingeschätzte Rechnung. Wer weiß, wonach gesucht wird, stellt die Frage vorher.

Das Steuerrecht ändert sich jedes Jahr, Fortbildung ist in diesem Beruf deshalb keine Kür. Und wo mein Wissen endet, sage ich es Ihnen und hole jemanden dazu. Ich bleibe Ihr Ansprechpartner und koordiniere, Empfehlungen erfolgen provisionsfrei.

Unterschrift von René Giloy
Diplom Finanzwirt (FH) René Giloy
Steuerberater · Inhaber
Telefon 0671 970435-0 · rg@steuerberater-giloy.de
Referenzen

Was Mandanten sagen

„Die Steuer- u. Wirtschaftskanzlei R. Giloy betreut mich seit vielen Jahren in meinen steuerlichen und finanziellen Angelegenheiten. Seine Fachkompetenz und Engagement sowie auch die angenehme Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Kanzlei runden das professionelle Bild dieser Kanzlei ab.“

Prof. Dr. Ralf Fendel

„Als selbstständige Ärztin seit über 25 Jahren bis 2025 war es mir besonders wichtig, einen Steuerberater an meiner Seite zu haben, auf den ich mich jederzeit verlassen kann. Bei Steuerberater René Giloy fühlte ich mich von Anfang an sehr gut aufgehoben.

Ich schätzte besonders die persönliche Betreuung, die unkomplizierte Kommunikation und dass ich jederzeit das Gefühl hatte, mit meinen Fragen und Anliegen ernst genommen zu werden. Auch komplizierte steuerliche Themen wurden verständlich erklärt und gemeinsam nach einer guten Lösung gesucht. So war es mir immer möglich, mich stärker auf die herausfordernde Arbeit mit den Patientinnen und Patienten zu konzentrieren.

Es war und ist einfach beruhigend zu wissen, dass die steuerlichen Dinge in kompetenten und vertrauensvollen Händen liegen. Ich kann Steuerberater Giloy aus voller Überzeugung weiterempfehlen.“

Dr. med. Gisela Kaiser Fachärztin für Innere Medizin

„Seit Jahren vertrauen wir die steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der Steuer- und Wirtschaftskanzlei R. Giloy an. Für uns sind die kompetenten wirtschaftlichen Lösungsansätze, die hohe Kompetenz sowie die ausgeprägt vertrauensvolle Zusammenarbeit aus einer Hand wichtig. Wir werden von Herrn René Giloy stets zu unserer vollsten Zufriedenheit betreut.“

Susanne und Lutz Wohlfahrt

„René Giloy ist für mich mehr als nur ein Steuerberater. Er ist aufgeschlossen und ganzheitlich interessiert.

Dabei ist er sehr gründlich und um das Vertrauen und individuelle Wohlergehen der Menschen und Kunden besorgt.“

Dr. Rudolf Müller

„Die Steuer- und Wirtschaftskanzlei René Giloy betreute meine Firmen viele Jahre bis zum Verkauf der Firmen.

Die proaktive Beratung zur Steueroptimierung hat mir bares Geld gespart. Wir schätzen den direkten Draht und die schnelle Bearbeitung sowie die Fachkompetenz von Herrn Giloy und Team.“

Siegfried Ebenhoch
René Giloy im dunklen Sakko vor dunkelblauem Hintergrund

Muss der Steuerberater am selben Ort sitzen?

Diese Frage kommt fast immer, und sie ist berechtigt. Die Antwort lautet nein, aber es muss verabredet sein, wie man zusammenarbeitet.

Belege können digital übergeben werden, die Kanzlei ist dafür eingerichtet, und es geht für beide Seiten schneller. Papierbelege nehmen wir ebenso entgegen. Die Kanzleisoftware läuft im Remote-Betrieb. Besprechungen finden persönlich, per Video oder telefonisch statt, je nachdem, was Ihnen passt.

Wie weit die Zusammenarbeit digital läuft, entscheiden Sie.

Was ich für Sie tue

Das Fundament ist die laufende Arbeit: Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen, betriebliche und private Steuererklärungen, Finanz- und Lohnbuchhaltung. Darüber hinaus geht es um Entscheidungen: Rechtsform, Investitionen, Finanzierung, Bankgespräche. Einen Überblick geben die Leistungen der Kanzlei, die Besonderheiten der Praxisbetreuung stehen unter Steuerberatung für Heilberufe, der Ablauf eines Wechsels unter Steuerberater wechseln. Werdegang, Qualifikation und Kammerzugehörigkeit stehen ausführlich auf der Seite Die Kanzlei.

Was ich nicht mache: Ich erstelle keine Gutachten und keine Bewertungen. Wo eine förmliche Ausarbeitung nötig ist, ziehe ich einen Sachverständigen hinzu, ebenso Rechtsanwälte und Notare für die vertragliche Seite. Empfehlungen erfolgen provisionsfrei.

Häufige Fragen

Was Betriebe und Praxen aus Simmern wissen wollen

Betreuen Sie Mandate aus Simmern, obwohl die Kanzlei in Bad Kreuznach sitzt?

Ja. Vom Hunsrück ins Nahetal sind es rund 45 Kilometer. Für einen Handwerksbetrieb, dessen Baustellen ohnehin über den halben Landkreis verteilt liegen, ist das keine ungewöhnliche Entfernung. Eine Niederlassung vor Ort gibt es nicht, und wir behaupten auch keine.

Wie weit ist es von Simmern nach Bad Kreuznach?

Rund 45 Kilometer über die A61 und die B50, etwa 40 Minuten. Im Winter kann es auf der Höhe länger dauern, das sollte man bei einem frühen Termin einplanen. Parkmöglichkeiten gibt es direkt bei der Kanzlei, An der Kuhtränke 3.

Wann muss ich als Bauhandwerker die Umsatzsteuer meines Auftraggebers abführen?

Wenn Sie eine Bauleistung an jemanden erbringen, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, schuldet der Empfänger die Steuer und nicht Sie. Ihre Rechnung enthält dann keine Umsatzsteuer, sondern einen Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld. Ausführlich steht das unter Steuerberatung für Handwerksbetriebe.

Was hat es mit der Bauabzugsteuer auf sich?

Wer als Unternehmer eine Bauleistung beauftragt, muss 15 Prozent der Rechnungssumme einbehalten und an das Finanzamt abführen, es sei denn, der Leistende legt eine gültige Freistellungsbescheinigung vor. Für den Auftragnehmer heißt das: ohne Bescheinigung fehlen 15 Prozent in der Kasse, bis sie angerechnet werden. Die Bescheinigung sollte deshalb nie auslaufen.

Muss ich für ein Erstgespräch nach Bad Kreuznach kommen?

Nein. Video, Telefon oder Kanzlei, ganz wie es Ihnen passt. Das Gespräch dauert etwa eine Stunde und ist unverbindlich. Bei Handwerksbetrieben liegt der Termin oft am frühen Abend, weil tagsüber die Baustelle vorgeht. Das ist kein Problem.

Wie läuft die Belegübergabe über diese Entfernung?

Digital, wenn Sie möchten. Die Kanzlei ist dafür eingerichtet, und für beide Seiten geht es schneller. Papierbelege sind trotzdem kein Hindernis. Wer viel unterwegs ist, fotografiert Belege meist direkt vom Fahrzeug aus, das erspart den Schuhkarton am Jahresende.

Wer bearbeitet mein Mandat?

Buchhaltung und Lohn bearbeitet eine feste Ansprechpartnerin, die Sie direkt erreichen. Für einen Betrieb, in dem der Chef tagsüber auf der Baustelle steht, zählt vor allem, dass ein Rückruf am selben Tag kommt. Bei Entscheidungen sprechen Sie mit mir.

Betreuen Sie auch Arztpraxen und Zahnarztpraxen?

Ja, seit 30 Jahren. Auf dem Land ist die Hausarztpraxis oft ein Betrieb mit mehreren Angestellten und einem Einzugsgebiet von vielen Kilometern. Steuerlich stellt das andere Fragen als eine Gemeinschaftspraxis in der Stadt. Mehr dazu unter Steuerberatung für Heilberufe.

Was kostet die Betreuung?

Nach der Steuerberatervergütungsverordnung, üblicherweise beim Mittelwert und nach erbrachter Leistung abgerechnet. Bei Baubetrieben hängt der Aufwand stark daran, wie viele Auftraggeber und Baustellen im Jahr zusammenkommen. Eine Einschätzung geben wir im Erstgespräch und nicht erst mit der ersten Rechnung.

Nicht jeder Mandant kommt aus Simmern selbst. Aus Kirchberg ist der Weg zur Kanzlei ähnlich lang, aus Rheinböllen führt er eher über die Autobahn. Für die laufende Zusammenarbeit spielt das ohnehin selten eine Rolle, weil der Austausch digital oder am Telefon läuft.