Bevor Sie unterschreiben, sollte jemand nachgerechnet haben.
Die Übernahme einer Praxis ist für die meisten die größte wirtschaftliche Entscheidung ihres Berufslebens. Und sie wird oft unter Zeitdruck getroffen.
Der häufigste Irrtum
„Die Bank rechnet das doch schon." Das stimmt, aber sie rechnet etwas anderes. Die Bank prüft, ob ihre Forderung bedient wird. Ob die Praxis für Sie rentabel ist, ob der Kaufpreis zum Ertrag passt und ob die Vertragsgestaltung steuerlich sinnvoll ist, prüft sie nicht.
Der zweite Irrtum: „Der Verkäufer hat doch einen Berater." Genau deshalb sollten Sie einen haben.
Was zu klären ist
- Trägt der Ertrag der Praxis den Kaufpreis und die Finanzierung, nach Steuern und nach Ihrem eigenen Bedarf?
- Wie ist der Kaufpreis auf materielle Werte und den ideellen Wert aufgeteilt, und welche Abschreibung ergibt sich daraus?
- Erwerben Sie die Praxis oder Anteile an einer Gesellschaft? Die steuerliche Wirkung unterscheidet sich erheblich.
- Welche Rechtsform passt zu Ihrer Situation und zu einer möglichen späteren Erweiterung?
- Wie sieht die Liquidität in den ersten zwölf Monaten aus, bevor die ersten Abrechnungen fließen?
- Welche Verpflichtungen aus Personal, Miete und Leasing übernehmen Sie mit?
Was ich übernehme
Ich rechne die Übernahme für Sie durch, ordne die Vertragsgestaltung steuerlich ein und begleite Sie in das Bankgespräch. Anschließend richte ich die laufende Betreuung ein, damit Sie vom ersten Tag an belastbare Zahlen haben.
Was ich nicht mache: Ich erstelle keine Praxiswertgutachten und keine Bewertungen. Wo ein förmliches Gutachten erforderlich ist, ziehe ich einen entsprechenden Sachverständigen hinzu, ebenso Rechtsanwälte und Notare für die vertragliche Seite. Empfehlungen erfolgen provisionsfrei.
Wann Sie mich einschalten sollten
So früh wie möglich, idealerweise, sobald ein Kaufpreis im Raum steht und bevor Sie eine Absichtserklärung unterzeichnen. Nach der Unterschrift lässt sich vieles nur noch teuer korrigieren.
Zur Übernahme
Was kostet die Begleitung?
Das hängt vom Umfang ab, der sich zu Beginn selten genau absehen lässt. Für die steuerliche Begleitung gilt die Steuerberatervergütungsverordnung, für darüber hinausgehende wirtschaftsberatende Leistungen treffen wir eine gesonderte Vereinbarung. Eine Einschätzung zur Größenordnung gebe ich Ihnen gern vorab.
Kaufe ich die Praxis oder Anteile?
Beides kommt vor, und die Unterschiede sind erheblich: bei der Abschreibung, bei der Haftung und bei der späteren Weitergabe. Diese Frage klären wir zuerst, weil sie alles Weitere bestimmt.
Ich gründe neu, statt zu übernehmen. Passt das hier auch?
Ja. Die Fragen sind weitgehend dieselben, nur ohne Kaufpreis: Finanzierung, Rechtsform, Liquidität der Anlaufphase, Personal.
Wo wir für Sie arbeiten
Von Bad Kreuznach aus, in ganz Deutschland.
Die Kanzlei sitzt an der Nahe, die Zusammenarbeit ist an keinen Ort gebunden. Belege können digital oder in Papierform übergeben werden, Besprechungen finden per Video, am Telefon oder bei uns im Haus statt. Ob Ihr Betrieb in Bad Kreuznach liegt oder in Hamburg, macht für die laufende Arbeit keinen Unterschied. Für Orte in der Nachbarschaft der Kanzlei gibt es eigene Seiten mit Wegstrecke, Fahrzeit und den Fragen, die dort typischerweise gestellt werden.