Zum Inhalt springen
Diplom Finanzwirt (FH) René Giloy Steuerberater 0671 970435-0
Gründung

Steuerberatung für Gründer

2002 habe ich meine eigene Kanzlei gegründet. Die Fragen, die Sie jetzt haben, kenne ich von beiden Seiten des Tisches.

René Giloy im dunklen Sakko und weißem Hemd, freigestellte Aufnahme
Diplom Finanzwirt (FH) René Giloy Steuerberater & Inhaber

Sie haben eine Idee, vielleicht schon einen ersten Kunden, und plötzlich fragt jemand nach Ihrer Steuernummer, Ihrer Rechtsform und ob Sie Umsatzsteuer ausweisen. Sie müssen Entscheidungen treffen, deren Folgen Sie noch nicht überblicken können. Einige davon lassen sich jahrelang nicht rückgängig machen.

Die Gründung ist steuerlich kein Sonderfall, sondern eine Verdichtung. Alles, was ein Betrieb in zehn Jahren an Weichenstellungen hat, fällt in wenige Wochen: Rechtsform, Umsatzsteuerstatus, Gewinnermittlung, Voranmeldungen, Gewerbe oder freier Beruf, Firmenwagen oder Privatwagen. Und das zu einem Zeitpunkt, an dem Sie eigentlich Kunden gewinnen wollen.

Seit 2006 sitzt die Kanzlei in Bad Kreuznach, gegründet habe ich sie vier Jahre vorher. Ich weiß, wie sich der erste Steuerbescheid anfühlt, in dem Vorauszahlungen für zwei Jahre auf einmal stehen. Das ist der Moment, den ich meinen Mandanten ersparen möchte.

René Giloy am Besprechungstisch der Kanzlei

Wen ich berate

Gründer aus Handwerk, Dienstleistung, Beratung und den freien Berufen. Angestellte, die nebenberuflich anfangen und noch nicht wissen, ob es mehr wird. Übernehmer eines bestehenden Betriebs, denn eine Übernahme ist steuerlich eine Gründung mit Kaufpreis.

Und die, die noch zögern. Ob eine Idee als Betrieb trägt, sieht man an drei Zahlen: dem Umsatz, den Sie im ersten Jahr realistisch erreichen, den Kosten, die auch ohne Umsatz laufen, und dem Betrag, den Sie zum Leben brauchen. Diese drei Zahlen passen auf einen Zettel. Wenn sie nicht zusammenpassen, sage ich es Ihnen, bevor Sie kündigen.

Wer eine Praxis gründet oder übernimmt, findet die Fragen, die nur dort gelten, unter Niederlassung und Praxisübernahme.

Den Businessplan schreiben Sie. Ich rechne ihn durch: Liquidität in den ersten zwölf Monaten, Steuern, die im zweiten Jahr fällig werden, und die Zahlen, mit denen Sie in das Bankgespräch gehen. Ich begleite Sie dorthin, wenn Sie das möchten.

Die Frage, an der es meistens hängt: Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung

Soll ich als Kleinunternehmer starten und mir die Umsatzsteuer sparen?

Das hängt davon ab, wer Ihre Kunden sind und was Sie am Anfang investieren. Seit dem 1. Januar 2025 gilt § 19 UStG in neuer Fassung: Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Im Gründungsjahr zählt allein die Grenze von 25.000 Euro für das laufende Jahr, eine Hochrechnung auf zwölf Monate gibt es seit der Neufassung nicht mehr. Ihre Umsätze sind dann steuerfrei, Sie weisen keine Umsatzsteuer aus und geben keine Voranmeldungen ab. Sie ziehen aber auch keine Vorsteuer.

Anders liegt es, wenn Ihre Kunden Unternehmer sind. Denen ist die Umsatzsteuer gleichgültig, weil sie sie als Vorsteuer zurückbekommen, und Sie verschenken den Vorsteuerabzug auf Ihre eigene Ausstattung. Wer dagegen Privatkunden hat, für die 19 Prozent ein echter Preisunterschied sind, gewinnt mit der Kleinunternehmerregelung einen Vorteil im Wettbewerb. Und wer im ersten Jahr größere Anschaffungen plant, holt sich mit der Regelbesteuerung die Vorsteuer sofort zurück, statt sie für immer in den Anschaffungskosten zu lassen.

Die Folgen einer falschen Wahl: Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet Sie für mindestens fünf Kalenderjahre. Wer als Kleinunternehmer trotzdem Umsatzsteuer auf die Rechnung schreibt, schuldet sie nach § 14c UStG, ohne Vorsteuer dagegenrechnen zu dürfen. Und wer die 100.000 Euro im Jahr überschreitet, wird mit genau dem Umsatz steuerpflichtig, der die Grenze reißt, nicht erst im Folgejahr. Wer das nicht mitverfolgt, stellt Rechnungen ohne Steuer aus, die er später aus eigener Tasche versteuert.

Wer als Kleinunternehmer startet und wächst, wechselt irgendwann zur Regelbesteuerung. Dann lässt sich ein Teil der Vorsteuer aus Anschaffungen der Vorjahre nach § 15a UStG nachträglich holen, anteilig für die verbleibenden Jahre des Berichtigungszeitraums, fünf Jahre bei beweglichen Wirtschaftsgütern. Das setzt voraus, dass die Rechnungen von damals vollständig sind und aufbewahrt wurden. Wer das im ersten Jahr weiß, sammelt anders.

Ob die Regelung zu Ihrem Geschäft passt, lässt sich nicht pauschal sagen, sondern nur an Ihrer Kundenstruktur und Ihrem Investitionsplan. Wir rechnen beide Varianten für die ersten zwei Jahre durch. Stand der Regelung ist 2026, die Grenzen können sich ändern.

Zusammenarbeit

Die ersten zwölf Monate

  1. Vor der Gründung

    Rechtsform, Gewerbe oder freier Beruf, Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung, Konto und Kontenrahmen. Und die Frage, die am Anfang niemand stellt: Wie viel vom Umsatz gehört am Ende Ihnen? Das rechnen wir durch, bevor Sie den ersten Vertrag unterschreiben.

  2. Anmeldung

    Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geht elektronisch an das Finanzamt, innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit. Was Sie dort eintragen, bestimmt Steuernummer, Voranmeldungszeitraum und die ersten Vorauszahlungen. Wir füllen ihn gemeinsam aus, weil sich Angaben darin später nur umständlich korrigieren lassen. Dazu gehört der Antrag auf Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, damit Sie die Umsatzsteuer erst abführen, wenn der Kunde gezahlt hat.

  3. Laufender Betrieb

    Buchhaltung, Voranmeldungen, erste Auswertung. Sie sehen nach jedem gebuchten Monat, wo Sie stehen, und Sie sehen die Steuer, die Sie zurücklegen müssen. Fragen zur Buchhaltung beantwortet Ihre Ansprechpartnerin in der Kanzlei direkt.

  4. Erster Abschluss

    Der erste Jahresabschluss und die erste Erklärung. Danach setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest, und zwar für das laufende Jahr und rückwirkend. Wer darauf nicht vorbereitet ist, hat im zweiten Jahr die Steuerlast von zwei Jahren. Wir passen die Vorauszahlungen an, bevor das passiert.

Hände an einer Tastatur, daneben Telefon und Bildschirm

Was ich nicht mache

Ich vermittle keine Kredite und keine Fördermittel, und ich verspreche keine Zusage der Bank. Ich rechne die Zahlen, mit denen Sie dort überzeugen können, und sitze auf Wunsch mit am Tisch. Gesellschaftsverträge und Handelsregisteranmeldungen gehören zu Notar und Anwalt, die Gewerbeanmeldung zu Ihnen. Businesspläne für Förderanträge schreibe ich nicht, ich prüfe die Zahlen darin. Worauf es bei der Rechtsform ankommt, steht unter Leistungen, und ob Sie Gewerbe oder freier Beruf sind, unter Steuerberatung für Freiberufler. Wo Spezialisten nötig sind, ziehe ich sie hinzu, Empfehlungen erfolgen provisionsfrei.

Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen zum Rechtsstand 2026 und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Referenzen

Was Mandanten sagen

„Die Steuer- u. Wirtschaftskanzlei R. Giloy betreut mich seit vielen Jahren in meinen steuerlichen und finanziellen Angelegenheiten. Seine Fachkompetenz und Engagement sowie auch die angenehme Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Kanzlei runden das professionelle Bild dieser Kanzlei ab.“

Prof. Dr. Ralf Fendel

„Als selbstständige Ärztin seit über 25 Jahren bis 2025 war es mir besonders wichtig, einen Steuerberater an meiner Seite zu haben, auf den ich mich jederzeit verlassen kann. Bei Steuerberater René Giloy fühlte ich mich von Anfang an sehr gut aufgehoben.

Ich schätzte besonders die persönliche Betreuung, die unkomplizierte Kommunikation und dass ich jederzeit das Gefühl hatte, mit meinen Fragen und Anliegen ernst genommen zu werden. Auch komplizierte steuerliche Themen wurden verständlich erklärt und gemeinsam nach einer guten Lösung gesucht. So war es mir immer möglich, mich stärker auf die herausfordernde Arbeit mit den Patientinnen und Patienten zu konzentrieren.

Es war und ist einfach beruhigend zu wissen, dass die steuerlichen Dinge in kompetenten und vertrauensvollen Händen liegen. Ich kann Steuerberater Giloy aus voller Überzeugung weiterempfehlen.“

Dr. med. Gisela Kaiser Fachärztin für Innere Medizin

„Seit Jahren vertrauen wir die steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der Steuer- und Wirtschaftskanzlei R. Giloy an. Für uns sind die kompetenten wirtschaftlichen Lösungsansätze, die hohe Kompetenz sowie die ausgeprägt vertrauensvolle Zusammenarbeit aus einer Hand wichtig. Wir werden von Herrn René Giloy stets zu unserer vollsten Zufriedenheit betreut.“

Susanne und Lutz Wohlfahrt

„René Giloy ist für mich mehr als nur ein Steuerberater. Er ist aufgeschlossen und ganzheitlich interessiert.

Dabei ist er sehr gründlich und um das Vertrauen und individuelle Wohlergehen der Menschen und Kunden besorgt.“

Dr. Rudolf Müller

„Die Steuer- und Wirtschaftskanzlei René Giloy betreute meine Firmen viele Jahre bis zum Verkauf der Firmen.

Die proaktive Beratung zur Steueroptimierung hat mir bares Geld gespart. Wir schätzen den direkten Draht und die schnelle Bearbeitung sowie die Fachkompetenz von Herrn Giloy und Team.“

Siegfried Ebenhoch
Häufige Fragen

Was Gründer wissen wollen

Wann sollte ich mich melden, vor oder nach der Gründung?

Vor der Rechtsformwahl und vor der ersten Rechnung. Die Entscheidungen der ersten Wochen, Rechtsform, Umsatzsteuerstatus, Gewinnermittlung, lassen sich später nur mit Aufwand oder gar nicht ändern. Ein Gespräch vorher kostet eine Stunde. Eine falsch gewählte Rechtsform kostet Jahre.

Kann ich Kosten absetzen, die vor der Gründung entstanden sind?

Ja. Ausgaben, die im Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit stehen, sind vorweggenommene Betriebsausgaben: Beratung, Fachliteratur, Fahrten zu Lieferanten, Ausstattung, Miete für Räume, die Sie noch nicht nutzen. Auch die darin enthaltene Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abziehbar, wenn Sie später zur Regelbesteuerung gehen. Sammeln Sie ab dem ersten Tag jeden Beleg, auch die, bei denen Sie unsicher sind.

Gewerbe oder freier Beruf, wer entscheidet das?

Das Finanzamt, anhand Ihrer Tätigkeit und Ihrer Ausbildung, nicht anhand dessen, was Sie beim Gewerbeamt angeben. Die Einordnung entscheidet über Gewerbesteuer, Buchführungspflicht und Kammerbeitrag. Was dabei den Ausschlag gibt, steht ausführlich auf der Seite zur Steuerberatung für Freiberufler.

GmbH oder Einzelunternehmen?

Dafür gibt es keine Standardantwort, und wer eine gibt, hat Ihre Zahlen nicht gesehen. Die GmbH bringt Haftungsbeschränkung und eigene steuerliche Gestaltungsräume, kostet aber 25.000 Euro Stammkapital, Notar, Handelsregister und eine aufwändigere Buchhaltung. Worauf es bei der Wahl ankommt, steht auf der Leistungsseite im Abschnitt zur Rechtsform. Für Ihren Fall rechnen wir es durch.

Was kostet die Betreuung?

Für die klassische Steuerberatung gilt die Steuerberatervergütungsverordnung, wir orientieren uns üblicherweise am Mittelwert. Abgerechnet wird nach erbrachter Leistung, eine Gründerpauschale gibt es nicht. Wenn Sie vorab eine Einschätzung zur Größenordnung möchten, fragen Sie einfach. Wir erläutern das offen.

Die Kanzlei sitzt an der Nahe, die Zusammenarbeit ist an keinen Ort gebunden. Belege können digital oder in Papierform übergeben werden, Besprechungen finden per Video, am Telefon oder bei uns im Haus statt. Ob Ihr Betrieb in Bad Kreuznach liegt oder in Hamburg, macht für die laufende Arbeit keinen Unterschied. Für Orte in der Nachbarschaft der Kanzlei gibt es eigene Seiten mit Wegstrecke, Fahrzeit und den Fragen, die dort typischerweise gestellt werden.